All­ge­meine Geschäfts­be­din­gun­gen Agen­tur Regenberg

bei Buchung eines Exper­ten (Stand: Sep­tem­ber 2009, © Agen­tur Regenberg)

1 Vertragsinhalt

Der Ver­trags­in­halt bestimmt sich nach dem schrift­li­chen Ange­bot der Agen­tur Regen­berg und den zum Zeit­punkt des Ver­trags­schlus­ses gel­ten­den all­ge­mei­nen Geschäfts­be­din­gun­gen der Agen­tur Regenberg.

2 Ver­gü­tung, Anzah­lung, Zahlungsbedingungen

2.1 Soweit nichts ande­res ver­ein­bart, ver­ste­hen sich alle Ange­bote zuzüg­lich Spe­sen, Über­nach­tungs– und Rei­se­kos­ten sowie MwSt.

2.2 Flug-, Bahn– sowie Über­nach­tungs­kos­ten wer­den, soweit nichts ande­res ver­ein­bart, nach Beleg abge­rech­net. Rei­se­kos­ten mit ande­ren Ver­kehrs­mit­teln wer­den nach Kilo­me­ter abgerechnet.

2.3 Eine Anzah­lung in Höhe von 70 % des Auf­trags­wer­tes ist 7 Werk­tage vor Durch­füh­rung der Ver­an­stal­tung zu leisten.

2.4 Der Rest­be­trag wird zusam­men mit den Neben­kos­ten wie Spe­sen, Über­nach­tungs– und Rei­se­kos­ten etc. nach der Ver­an­stal­tung in Rech­nung gestellt.

2.5 Rech­nun­gen sind sofort ohne Abzug zur Zah­lung fäl­lig und bin­nen 7 Werk­tage zu begleichen.

3 Rück­tritt / Stor­nie­rung durch den Auftraggeber

3.1 Ein Ter­min bestimmt sich nach Datum und Uhr­zeit. Eine Ände­rung bezo­gen auf Datum oder Uhr­zeit ist eine Ände­rung des Termins.

3.2 Eine Ter­min­ver­schie­bung ist bis 8 Wochen vor dem ursprüng­lich gebuch­ten Ter­min mög­lich. Eine Ver­schie­bung inner­halb von 8 Wochen bis zum ursprüng­lich gebuch­ten Ter­min ist nur mit Zustim­mung der Agen­tur Regen­berg mög­lich. Diese wird in der Regel die Zustim­mung ertei­len, wenn der gebuchte Refe­rent an dem neuen Ter­min buch­bar ist.

3.3 Bei einer Stor­nie­rung bis 8 Wochen vor dem ursprüng­lich gebuch­ten Ter­min ist ein Aus­fall­ho­no­rar in Höhe von 30% des Auf­trags­wer­tes zu zah­len. Bei einer Stor­nie­rung bis 4 Wochen vor der Ver­an­stal­tung beträgt die Höhe des Aus­fall­ho­no­rars 50 % des Auf­trags­wer­tes, bei einer Stor­nie­rung bin­nen weni­ger als 4 Wochen vor dem Ter­min 80%. Bei einer Stor­nie­rung bin­nen 7 Werk­tage vor der Ver­an­stal­tung fal­len die vol­len Gesamt­kos­ten abzüg­lich der erspar­ten Auf­wen­dun­gen an.

3.4 Ein Aus­fall­ho­no­rar fällt nicht an, wenn der ursprüng­lich ver­ein­barte Ter­min durch einen ande­ren Auf­trag­ge­ber wahr­ge­nom­men wurde. Oder ein Ersatz­ter­min ver­ein­bart wurde, wobei es sich nicht um die­selbe Ver­an­stal­tung han­deln muss. Ent­schei­dend ist, dass der­selbe Refe­rent gebucht wird.

3.5 Das Risiko für einen zufäl­li­gen Aus­fall der Ver­an­stal­tung trägt der Auftraggeber.

4 Rück­tritt / Stor­nie­rung durch die Agentur

4.1 Kann ein Ter­min vom Refe­ren­ten wegen höhe­rer Gewalt, Krank­heit, Unfall oder sons­tige vom Refe­ren­ten nicht ver­schul­dete Umstände nicht wahr­ge­nom­men wer­den, so ist dies unver­züg­lich dem Auf­trag­ge­ber mitzuteilen.

4.2 In die­sem Fall ist nach Mög­lich­keit ent­we­der ein Ersatz­re­fe­rent zu stel­len oder ein Ersatz­ter­min zu bestim­men, wobei es sich nicht um die­selbe Ver­an­stal­tung han­deln muss.

4.3 Ein wei­ter­ge­hen­der Scha­dens­er­satz ist ausgeschlossen.

4.4 Bei einem Aus­fall des Ter­mins fal­len Hono­rare nicht an. Schon geleis­tete Anzah­lun­gen sind zurückzuerstatten.

5 Durchführung

Soweit nichts ande­res ver­ein­bart, trägt der Auf­trag­ge­ber die Ver­ant­wor­tung für die Bereit­stel­lung der not­wen­di­gen Tech­nik und Equipment.

6 Nut­zungs– und Urhe­ber­rechte etc.

6.1 Der Auf­trag­ge­ber ver­pflich­tet sich, die Urhe­ber und sons­tige Rechte des Refe­ren­ten zu wahren.

6.2 Unter­la­gen und Inhalte dür­fen nicht, auch nicht aus­zugs­weise, ohne schrift­li­che Ein­wil­li­gung des Refe­ren­ten ver­viel­fäl­tigt, ver­brei­tet oder zur inter­nen sowie öffent­li­chen Wie­der­gabe genutzt werden.

6.3 Ein Auf­neh­men der Ver­an­stal­tung in Ton, Bild oder Film ist ohne schrift­li­che Geneh­mi­gung des Refe­ren­ten nicht gestat­tet. Dies gilt auch für Auf­nah­men, wel­che nur für den inter­nen Gebrauch bestimmt sind.

6.4 Der Refe­rent und die Agen­tur Regen­berg dür­fen, soweit nichts ande­res ver­ein­bart, Auf­nah­men des Vor­tra­ges in Ton, Bild und Film zur eige­nen Ver­wen­dung und Wer­be­zwe­cke nutzen.

7 Wer­bung

Soweit nichts ande­res ver­ein­bart, darf der Auf­trag­ge­ber nicht mit dem Namen und Per­son des Refe­ren­ten werben.

8 Haftung

8.1 Die Agen­tur Regen­berg haf­tet nicht für Schä­den, wel­che auf grob fahr­läs­si­ges oder vor­sätz­li­ches Han­deln des Refe­ren­ten beruhen.

8.2 Die Haf­tung ist begrenzt auf 250.000,- €

8.3 Eine Haf­tung in Bezug auf die Inhalte, der Art und der Vor­trags­weise des Vor­tra­ges ist ausgeschlossen.

9 Rechts­wahl, Erfül­lungs­ort, Gerichts­stand, Schlussabstimmungen

9.1 Es ist das Recht der Bun­des­re­pu­blik Deutsch­land anzuwenden.

9.2 Erfül­lungs­ort für die Leis­tun­gen der Agen­tur Regen­berg sowie alle Leis­tung an diese ist der Geschäfts­sitz der Agen­tur Regenberg.

9.3 Gerichts­stand ist Ber­lin sofern nicht durch Gesetz zwin­gend ein ande­rer vor­ge­schrie­ben ist.

9.4 Ände­run­gen und Ergän­zun­gen des Ver­tra­ges bedür­fen der Schrift­form. Des­glei­chen gilt für den Ver­zicht auf die For­mer­for­der­nisse. Eine durch min­des­tens E-Mail bestä­tigte E-Mail erfüllt diese Voraussetzungen.

9.5 Soll­ten ein­zelne Bestim­mun­gen die­ses Ver­tra­ges oder der All­ge­mei­nen Geschäfts­be­din­gun­gen unwirk­sam sein, so wird die Wirk­sam­keit der Übri­gen nicht hier­durch berührt. An Stelle der unwirk­sa­men Bestim­mun­gen tritt eine Ersatz­re­ge­lung, die wirt­schaft­lich dem mit der unwirk­sa­men Rege­lung ange­streb­ten Zweck mög­lichst nahe kommt.